nachweisfertig.de - Der KI-Nachweis für den Mittelstand · Stand: 09.07.2026
Blog · 09.07.2026 · Aktualisiert 31.07.2026
2. August 2026: Diese KI-Pflichten gelten dann für deinen Betrieb
Am 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (des EU AI Act). Wenn du dazu bisher vor allem Schlagzeilen mit achtstelligen Bußgeldern gelesen hast: Dieser Text ist das Gegenteil davon. Hier steht, was für einen normalen Betrieb wirklich gilt, was erst später kommt und was du konkret erledigen solltest.
Vorweg der Satz, der die meisten Missverständnisse auflöst: Es ist nicht so, dass ab dem 2. August jeder KI-Inhalt ein sichtbares Label braucht. Artikel 50 verteilt konkrete Pflichten auf konkrete Rollen und Fallgruppen. Die Frage ist nicht "nutzen wir KI?", sondern "welcher dieser Fälle kommt bei uns vor?".
Erst die Rollenfrage: Anbieter oder Betreiber?
Die Verordnung unterscheidet Anbieter (wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen bereitstellt) und Betreiber (wer ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt). Als kleiner Betrieb bist du fast immer Betreiber: Du nutzt ChatGPT, Copilot, Canva oder einen eingebundenen Chatbot, statt sie zu bauen.
Das ist keine Formalie, sondern entscheidet über deine Pflichten. Und die Einordnung kann kippen: Wer ein fremdes System unter eigenem Namen anbietet, es wesentlich verändert oder in die Hinweise des Anbieters eingreift, kann selbst zum Anbieter werden.
Was schon gilt: die KI-Kompetenzpflicht (Artikel 4)
Seit dem 2. Februar 2025 gilt: Wer im Betrieb KI einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz der Menschen fördern, die diese Systeme bedienen. Zu berücksichtigen sind Vorkenntnisse, Ausbildung, die Art der Nutzung, die Risiken und die betroffenen Personen.
Der Digital Omnibus hat diese Pflicht abgeschwächt, nicht abgeschafft: Ein rechtlich definiertes "ausreichendes Niveau" muss nicht mehr für jede einzelne Person erreicht werden. Es gibt weiterhin kein EU-Zertifikat, keinen vorgeschriebenen Kurs, keine Stundenzahl, keine gesetzliche Jahres-Auffrischung und kein amtliches Formular.
Was sich am 2. August 2026 ändert: Die nationalen Marktüberwachungsbehörden beginnen, Artikel 4 zu beaufsichtigen und durchzusetzen. Bisher stand die Pflicht auf dem Papier, ab dann steht jemand dahinter.
Was am 2. August dazukommt: Artikel 50, nach Fallgruppen
Anbieter interaktiver KI-Systeme
Wer ein System bereitstellt, das direkt mit Menschen interagiert (Chatbots, Sprachassistenten), muss dafür sorgen, dass diese Menschen von Anfang an erkennen, dass sie mit einer KI sprechen - klar, unterscheidbar und zugänglich, außer es ist ohnehin offensichtlich.
Für dich als Betreiber heißt das: prüfen, ob der Hinweis vorhanden und sichtbar ist, und ihn nicht überdecken. Details im Chatbot-Artikel.
Anbieter generativer KI-Systeme
Wer Systeme bereitstellt, die synthetischen Text, Bild, Video oder Audio erzeugen, muss die Ausgaben maschinenlesbar markieren und erkennbar machen. Das ist eine technische Anbieterpflicht - kein sichtbares Label unter jedem Bild.
Ausgenommen sind unter anderem übliche Bearbeitungsfunktionen, Quellcode, kurze Zeichen- und Zahlenfolgen, reine Maschine-zu-Maschine-Ausgaben und bestimmte geschlossene industrielle Umgebungen. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, läuft diese Pflicht bis zum 2. Dezember 2026 an.
Betreiber mit Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung
Wer solche Systeme einsetzt, muss die betroffenen Menschen darüber informieren - egal ob die Auswertung live oder nachträglich passiert. Das ist eine echte Betreiberpflicht.
Aufpassen: Manche Einsätze sind unabhängig davon ganz verboten. Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist bis auf enge Ausnahmen untersagt.
Betreiber, die Deepfakes veröffentlichen
Deepfakes müssen offengelegt werden. Aber nicht jedes KI-Bild ist ein Deepfake: Der Inhalt muss KI-erzeugt oder -manipuliert sein, existierenden oder plausibel existierenden Personen, Orten, Dingen oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken. Details im Bilder-Artikel.
Betreiber, die KI-Texte veröffentlichen
Hier greift die Pflicht nur, wenn der Text KI-erzeugt ist, veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit informieren soll, eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse betrifft und keine substanzielle menschliche Prüfung durchlaufen hat. Wer redaktionell prüft und die Verantwortung übernimmt, braucht kein Label. Details im Text-Artikel.
Alle Fälle ausführlich stehen im Ratgeber zur Kennzeichnungspflicht.
Was am 2. August NICHT passiert
Genauso wichtig wie die Pflichten ist, was nicht kommt:
- Es gibt keinen Pflicht-Nachweis für jeden Betrieb. Kein allgemeines KI-Register, keine Compliance-PDF-Pflicht, keine Anmeldung von KI-Tools bei einer Behörde, kein KI-Zertifikat, keine förmliche Konformitätsbewertung für den normalen Betrieb.
- Interne KI-Nutzung bleibt frei. ChatGPT für E-Mail-Entwürfe, DeepL für Übersetzungen, Copilot im Code - was den Betrieb nicht verlässt, löst keine Artikel-50-Pflicht aus.
- Hilfsfunktionen lösen keine Pflicht aus. Rechtschreibkorrektur, Formulierungshilfe, Übersetzung als Werkzeug.
- Das Hochrisiko-Kapitel kommt später: 2. Dezember 2027 für die Anhang-III-Fälle, 2. August 2028 für KI in regulierten Produkten.
- Niemand steht am 3. August mit dem Bußgeldbescheid vor der Tür. Die Aufsicht läuft an. Verstöße gegen Artikel 50 können bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten - das ist die Obergrenze, nicht die Regel. Art, Schwere, Dauer und Umstände zählen, und bei KMU ist die Verhältnismäßigkeit ausdrücklich zu berücksichtigen.
Wer in Deutschland zuständig ist
Das nationale Durchführungsgesetz ist Ende Juli 2026 in Kraft getreten. Die Bundesnetzagentur koordiniert zentral und ist Marktüberwachungsbehörde, wo keine Fachbehörde zuständig ist; die Fachbehörden behalten ihre Bereiche, die Medienaufsicht bleibt bei den Ländern. Für die Praxis gibt es einen KI-Service-Desk bei der Bundesnetzagentur.
Die vier Schritte
Klingt banal, ist aber die halbe Arbeit:
- Erfassen. Einmal im Team herumfragen, welche KI-Tools tatsächlich benutzt werden - auch die inoffiziellen. Alles in eine Liste: Name, Zweck, Nutzer.
- Rolle klären. Pro Tool: Seid ihr Betreiber oder ausnahmsweise Anbieter? Bleibt der Output intern oder geht er nach draußen?
- Fallgruppen durchgehen. Welche der Artikel-50-Fälle kommen bei euch wirklich vor? Bei den meisten Betrieben sind das null bis zwei.
- Festhalten. Jede Entscheidung mit Datum aufschreiben - auch die bewussten Nicht-Kennzeichnungen. Dieses Dokument zeigt im Zweifel, dass ihr geprüft habt.
Wer das sauber macht, ist in 20 bis 30 Minuten durch. Der Aufwand ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass es niemand anfängt.
Selbst nachlesen
Glaub uns kein Wort, hier sind die Originalquellen:
- Die EU-KI-Verordnung 2024/1689 im Wortlaut (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) 2026/1744 - der Digital Omnibus (EUR-Lex)
- Zeitplan und Überblick der EU-Kommission
- Fragen und Antworten der Kommission zu Artikel 50
- KI-Kompetenz: aktuelle Einordnung der Kommission
- Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland - Bundesregierung, 30. Juli 2026
- KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur
Dieser Text ist eine verständliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 31. Juli 2026. Am 31. Juli überarbeitet: Artikel 50 ist jetzt nach Rollen und Fallgruppen sortiert statt als allgemeine Kennzeichnungspflicht beschrieben; Artikel 4 und die deutschen Zuständigkeiten sind auf den in Kraft getretenen Stand gebracht. Die Änderungen im Zeitverlauf stehen im Änderungsprotokoll.
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