Änderungsprotokoll · Stand: 31.07.2026

Rechtsstand und Änderungen

Die Rechtslage zur EU-KI-Verordnung hat sich allein im Juli 2026 mehrfach geändert. Wer dazu schreibt, muss zwangsläufig nachbessern - die Frage ist nur, ob er es offenlegt.

Hier steht beides: was sich am Recht geändert hat und welche unserer eigenen Aussagen wir daraufhin korrigiert haben. Auch die, die vorher zu weit gefasst waren. Neue Einträge kommen oben dazu, alte werden nicht stillschweigend umgeschrieben.

  1. Korrektur

    Inhalte an den in Kraft getretenen Rechtsstand angepasst

    Wir haben alle Ratgeber- und Blogtexte überarbeitet. Die wichtigsten Korrekturen an eigenen Aussagen:

    Artikel 50 wurde bisher durchgängig als "Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte" beschrieben. Das ist zu weit. Die Verordnung verteilt bestimmte Pflichten auf Anbieter und Betreiber und knüpft sie an Fallgruppen. Alle Texte sind jetzt nach Rolle und Fall sortiert.

    Beim Chatbot stand sinngemäß, jeder Betrieb mit Chatbot habe eine Hinweispflicht. Die Pflicht aus Artikel 50 Absatz 1 trifft zuerst den Anbieter des Systems. Betreiber prüfen, ob der Hinweis vorhanden und sichtbar ist.

    Bei Bildern stand "echt wirkendes KI-Bild = kennzeichnen". Maßgeblich ist die Deepfake-Definition: KI-erzeugt oder -manipuliert, Ähnlichkeit zu existierenden oder plausibel existierenden Personen, Orten, Dingen oder Ereignissen, und fälschlich echt wirkend.

    Bei Texten fehlten die Merkmale des öffentlichen Interesses und die Anforderungen an eine substanzielle menschliche Prüfung. Rechtschreibprüfung und Formatierung genügen dafür ausdrücklich nicht.

    Beim Bewerbungsprozess klang "am Ende entscheidet ein Mensch" wie eine vollständige Absicherung. DSGVO Art. 22, AGG und Betriebsratsrechte werden dadurch nicht ausgeräumt.

    Im Kostenartikel und auf der Startseite stand, Wettbewerber nennten öffentlich keine Preise. Das ist zu pauschal - einzelne Anbieter tun es. Die Aussage ist entfernt.

    Zur Schulungspflicht steht jetzt überall ausdrücklich, dass es kein EU-Zertifikat, keinen Pflichtkurs, keine Mindest-Stundenzahl und keine gesetzliche Jahres-Auffrischung gibt.

    Ebenfalls klargestellt: Für einen normalen Betrieb ist weder ein förmliches KI-Register noch ein Nachweis-PDF gesetzlich vorgeschrieben. Beides ist eine sinnvolle Dokumentationsmaßnahme - kein Pflichtdokument und kein Konformitätsnachweis.

  2. Korrektur

    Stichtags-Artikel zurückgezogen

    Der Beitrag "Was am 2. August wirklich passiert" enthielt einen hartkodierten Countdown ("noch sechs Tage") und wäre ab dem 2. August schlicht falsch gewesen. Wir haben ihn entfernt; die URL leitet dauerhaft auf den aktuellen Überblicksartikel weiter.

  3. Rechtslage

    Deutsche Umsetzung: Bundesnetzagentur bestätigt

    Das nationale Durchführungsgesetz ist Ende Juli 2026 in Kraft getreten. Die Bundesnetzagentur übernimmt die zentrale koordinierende Rolle und ist Marktüberwachungsbehörde, wo keine Fachbehörde zuständig ist. Fachbehörden behalten ihre regulierten Bereiche, die Medienaufsicht bleibt bei den Ländern. Bei der Bundesnetzagentur entsteht eine Koordinierungs- und Kompetenzstelle, dazu ein KI-Service-Desk für die Praxis.

  4. Rechtslage

    Digital Omnibus in Kraft getreten

    Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie wurde am 8. Juli 2026 angenommen und am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht; sie ändert die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 unmittelbar.

    Wesentliche Folgen: Die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III gelten erst ab dem 2. Dezember 2027, die aus Anhang I ab dem 2. August 2028. Die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 wird abgeschwächt - ein rechtlich definiertes "ausreichendes Niveau" muss nicht mehr für jede Person erreicht werden. Zwei neue Verbote gelten ab dem 2. Dezember 2026.

    Nicht verschoben: die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Sie gelten ab dem 2. August 2026.

  5. Rechtslage

    Aktualisierte Q&A der Kommission zu Artikel 50

    Die Kommission hat ihre Fragen und Antworten zu den Transparenzpflichten aktualisiert. Sie präzisieren unter anderem die Abgrenzung von Anbieter- und Betreiberpflichten, die Deepfake-Merkmale und die Anforderungen an eine substanzielle menschliche Prüfung bei Texten.

  6. Rechtslage

    Endgültige Leitlinien der Kommission zu Artikel 50

    Die endgültige Fassung der Leitlinien zu Artikel 50 liegt vor. Sie enthält unter anderem Ausnahmen für übliche Bearbeitungsfunktionen, Quellcode, kurze Zeichenfolgen, Maschine-zu-Maschine-Ausgaben und bestimmte geschlossene industrielle Umgebungen.

    Ebenfalls veröffentlicht: optionale EU-Symbole für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Ihre Verwendung ist freiwillig und belegt für sich genommen keine Erfüllung der Pflichten.

Welche Quelle bei Widersprüchen gilt

Im Moment widersprechen sich Veröffentlichungen zum Thema - auch offizielle Seiten enthalten stellenweise noch den Stand von Anfang Juli, als der Digital Omnibus noch nicht in Kraft war. Wir gewichten in dieser Reihenfolge:

  1. Der Verordnungstext auf EUR-Lex
  2. Die endgültigen Leitlinien der Kommission zu Artikel 50
  3. Die aktualisierten Q&A der Kommission
  4. Das deutsche Durchführungsgesetz
  5. Die praktischen Hinweise der Bundesnetzagentur
  6. Kammern, Verbände und Sekundärliteratur

Quellen

Fehler gefunden oder eine Quelle, die etwas anderes sagt? Schreib uns. Korrekturen landen hier, datiert. Zurück zum Ratgeber zu Artikel 50.