Blog · 15.07.2026 · Aktualisiert 31.07.2026

KI-Texte im Blog und Newsletter: Kennzeichnen oder nicht?

Die Textregel der KI-Verordnung wird in zwei Richtungen falsch erzählt. Die einen behaupten, ab August müsse über jedem ChatGPT-Text ein Warnhinweis stehen. Die anderen glauben, Texte seien gar nicht betroffen. Beides stimmt nicht - und die Wahrheit ist für die meisten Betriebe angenehm unspektakulär.

Es gibt keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-Texte

Das ist der wichtigste Satz dieses Artikels. Die Offenlegungspflicht greift erst, wenn alle fünf der folgenden Merkmale zusammenkommen:

  • Der Text wurde KI-erzeugt oder KI-manipuliert,
  • er wird veröffentlicht,
  • er dient dazu, die Öffentlichkeit zu informieren,
  • er betrifft Angelegenheiten von öffentlichem Interesse,
  • und er hat keine substanzielle menschliche Prüfung beziehungsweise keine redaktionelle Kontrolle mit redaktioneller Verantwortung durchlaufen.

Fällt eines dieser Merkmale weg, greift die Pflicht nicht.

Was "öffentliches Interesse" bedeutet

Gemeint sind Themen wie:

  • Politik und demokratische Prozesse,
  • öffentliche Verwaltung,
  • Justiz und Strafverfolgung,
  • Grundrechte,
  • öffentliche Sicherheit,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Umweltschutz,
  • Verbrauchersicherheit,
  • bedeutende finanzielle, wirtschaftliche, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen, die für die öffentliche Debatte relevant sind.

Gewöhnliche Produktbeschreibungen, interne E-Mails, Angebotstexte, Stellenanzeigen und der Großteil normaler Werbetexte fallen nicht automatisch darunter. Der Newsletter über eure neue Filiale ist keine Information der Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse.

Die Ausnahme, die in der Praxis fast alles regelt

Selbst ein KI-Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse braucht keine Artikel-50-Kennzeichnung, wenn:

  • eine sachkundige Person den Inhalt substanziell geprüft hat oder er einer echten redaktionellen Kontrolle unterliegt, und
  • eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Entscheidend ist das Wort "substanziell". Rechtschreibprüfung, Formatierung und oberflächliche Grammatikkorrektur reichen ausdrücklich nicht.

Ein Ablauf, der trägt:

  • Fakten überprüfen,
  • Quellen ansehen,
  • wo nötig inhaltlich ändern,
  • Freigabe durch eine namentlich benannte verantwortliche Person,
  • diese Freigabe dokumentieren.

Genau der letzte Punkt ist der, den fast alle vergessen: Die Prüfung ohne Beleg ist im Zweifel schwer zu zeigen.

Was das für typische Fälle heißt

  • Produkttexte, Werbetexte, Stellenanzeigen: in aller Regel gar nicht erfasst.
  • Blog und Newsletter zu Fachthemen: kommt darauf an, ob es um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse geht. Wenn ja, greift die redaktionelle Prüfung mit benannter Verantwortung.
  • Vollautomatisch veröffentlichte KI-Texte zu öffentlich relevanten Themen, die niemand liest: hier ist die Kennzeichnung fällig - oder besser: nicht vollautomatisch veröffentlichen. Ungelesene KI-Texte unter Firmennamen sind auch ohne Verordnung eine schlechte Idee.
  • Rechtschreibkorrektur, Übersetzung, Formulierungshilfe: löst keine Pflicht aus.

Der praktische Weg für deinen Betrieb

Drei Dinge, einmal festgelegt, und das Thema ist erledigt:

  • Benenne eine Person, die Texte vor der Veröffentlichung substanziell prüft und die Verantwortung dafür trägt.
  • Leg fest, welche eurer Formate überhaupt in die Nähe von "öffentliches Interesse" kommen. Bei den meisten Betrieben ist das eine kurze Liste oder eine leere.
  • Schreib die Entscheidung datiert auf. Auch das bewusste "wir prüfen redaktionell, deshalb kein Label" gehört dokumentiert - genau dieser Satz ist im Zweifel dein Beleg.

Übrigens: Dieser Text hier ist mit KI-Unterstützung entstanden und wurde inhaltlich geprüft und verantwortet. Genau so sieht die Ausnahme in der Praxis aus.

Die anderen Fälle aus Artikel 50 findest du im Ratgeber zur Kennzeichnungspflicht, die Gesamtübersicht in der Checkliste für kleine Betriebe.

Selbst nachlesen


Verständliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 31. Juli 2026. Am 31. Juli überarbeitet: Die Merkmale des öffentlichen Interesses und die Anforderungen an eine substanzielle Prüfung sind jetzt ausgeschrieben statt zusammengefasst. Im Einzelfall entscheidet ein Anwalt - wir sagen dir ehrlich, wann sich der Gang lohnt.