nachweisfertig.de - Der KI-Nachweis für den Mittelstand · Stand: 09.07.2026
Blog · 09.07.2026 · Aktualisiert 31.07.2026
EU AI Act verschoben? Was der Digital Omnibus wirklich ändert
"EU verschiebt den AI Act" - diese Schlagzeile geistert seit Wochen durch die Wirtschaftspresse, und sie ist genau halb wahr. Verschoben wurde das Hochrisiko-Kapitel. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50, die den normalen Betrieb betreffen, wurden nicht verschoben. Hier ist die ehrliche Sortierung.
Der Stand am 31. Juli 2026
Das Änderungspaket ist kein Vorschlag mehr. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 8. Juli 2026 angenommen, am 24. Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie ändert die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 unmittelbar.
Wenn du also noch irgendwo liest, der Omnibus sei "beschlossen, aber noch nicht veröffentlicht": Das war der Stand Anfang Juli. Es gilt der Verordnungstext, verlinkt unten. Auch auf offiziellen Seiten stehen an einzelnen Stellen noch veraltete Formulierungen - das ist derzeit leider normal, das Thema hat sich innerhalb eines Monats mehrfach bewegt.
Der Zeitplan, wie er jetzt ist
- 2. Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken und die KI-Kompetenzpflicht (Artikel 4) gelten.
- 2. August 2025: Regeln für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) und Teile des Aufsichtsrahmens.
- 27. Juli 2026: Der Digital Omnibus tritt in Kraft.
- 2. August 2026: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten. Die nationale Aufsicht über die KI-Kompetenzpflicht beginnt.
- 2. Dezember 2026: Frist für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 bei generativen KI-Systemen, die vor dem 2. August 2026 schon auf dem Markt waren. Außerdem gelten ab diesem Tag zwei neue Verbote.
- 2. Dezember 2027: Hochrisiko-Pflichten für die eigenständigen Anwendungsfälle aus Anhang III (Artikel 6 Absatz 2).
- 2. August 2028: Hochrisiko-Pflichten für KI, die als Sicherheitsbauteil in regulierte Produkte eingebaut ist (Anhang I).
Diese Fristen verschieben sich
- Hochrisiko-KI (Anhang III): Die Pflichten für die heiklen Einsatzfälle - etwa KI, die Bewerbungen bewertet oder über Kredite mitentscheidet - kommen erst am 2. Dezember 2027.
- Hochrisiko-KI in Produkten (Anhang I): Für KI in regulierten Produkten (Maschinen, Medizinprodukte, Aufzüge, Spielzeug) gilt der 2. August 2028.
Das ist die "Verschiebung" aus den Schlagzeilen. Sie betrifft die wenigsten kleinen Betriebe direkt - Hochrisiko war für den normalen KMU-Alltag schon immer die Ausnahme, nicht die Regel.
Und damit niemand "Omnibus = Lockerung" liest: Das Paket ergänzt auch neue Verbote. KI-Systeme zur Erzeugung nicht-einvernehmlicher intimer Darstellungen und von Missbrauchsdarstellungen von Kindern sind ab dem 2. Dezember 2026 ausdrücklich verboten. Für den normalen Betrieb ohne praktische Relevanz, aber der Vollständigkeit halber gehört es hierher.
Was am 2. August 2026 trotzdem kommt
Der Stichtag selbst wackelt nicht. Ab dem 2. August 2026 gilt:
- Die Transparenzpflichten (Artikel 50). Anbieter und Betreiber haben dabei unterschiedliche Pflichten - wer welche hat, steht im Ratgeber zu Artikel 50. Wichtig vorweg: Es ist nicht so, dass ab August jeder KI-Inhalt ein sichtbares Label braucht.
- Nationale Aufsicht über die KI-Kompetenzpflicht. Artikel 4 gilt seit Februar 2025, aber die Marktüberwachungsbehörden beaufsichtigen und ahnden ihn erst ab dem 2. August 2026.
- Der Bußgeldrahmen für Artikel-50-Verstöße. Bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Das ist eine Obergrenze, keine automatische Strafe: Art, Schwere, Dauer und Umstände zählen, und für KMU und kleine Mid-Cap-Unternehmen ist die Verhältnismäßigkeit ausdrücklich zu berücksichtigen.
Kurz: Verschoben wurde das Kapitel, das dich wahrscheinlich nicht betrifft. Geblieben ist das, was dich betrifft.
Die KI-Kompetenzpflicht wird weicher (Artikel 4)
Eine Änderung ist in den Schlagzeilen fast untergegangen: Der Omnibus fasst auch die KI-Kompetenzpflicht neu. Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz der Beschäftigten und anderer Personen fördern, die KI-Systeme in ihrem Auftrag bedienen. Dabei sollen Vorkenntnisse, Ausbildung, die Art der Nutzung, die Risiken und die betroffenen Personen berücksichtigt werden.
Der entscheidende Unterschied zur alten Fassung: Es muss kein rechtlich definiertes "ausreichendes Niveau" pro Person mehr erreicht werden. Und es gibt weiterhin nicht:
- kein verpflichtendes EU-Zertifikat,
- keinen vorgeschriebenen Kurs,
- keine festgelegte Stundenzahl,
- keine gesetzliche Jahres-Auffrischung,
- keine allgemeine Prüfung,
- kein amtliches Formular, das jeder Betrieb ausfüllen muss.
Wer dir eine Pflicht-Schulung mit Zertifikat verkauft, verkauft dir ein Produkt, keine Rechtspflicht. Sinnvoll ist trotzdem, festzuhalten, welche KI-Systeme im Einsatz sind, wer sie nutzt, welche Risiken ihr gesehen habt, was ihr an Unterweisung gemacht habt, wer zuständig ist und wann ihr wieder nachschaut. Das belegt die getroffenen Maßnahmen - es ist kein Compliance-Zertifikat.
Die Schonfrist bei der Kennzeichnung - und für wen sie gilt
Eine Nuance aus dem Paket, die oft falsch wiedergegeben wird: Für generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt sind, haben die Anbieter für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung Zeit bis zum 2. Dezember 2026.
Das ist eine Frist für die Hersteller der Tools - OpenAI, Adobe, Canva und Co. Für dich als Betreiber ist sie nur mittelbar interessant: Deine eigenen Offenlegungspflichten - Deepfakes und bestimmte Texte von öffentlichem Interesse - gelten ab dem 2. August, ohne Schonfrist.
Wer das in Deutschland kontrolliert
Deutschland ist inzwischen so weit: Das nationale Durchführungsgesetz ist Ende Juli 2026 in Kraft getreten. Die Struktur:
- Die Bundesnetzagentur hat die zentrale koordinierende Rolle und ist Marktüberwachungsbehörde überall dort, wo keine Fachbehörde zuständig ist.
- Etablierte Fachbehörden behalten ihre Zuständigkeiten in den regulierten Bereichen.
- Die Medienaufsicht bleibt bei den Ländern - die föderale, staatsferne Medienstruktur wird nicht angetastet.
- Bei der Bundesnetzagentur entsteht eine Koordinierungs- und Kompetenzstelle; sie betreibt außerdem einen KI-Service-Desk und einen Kompass für die praktische Orientierung.
Niemand steht am 3. August mit dem Bußgeldbescheid vor der Tür. Aber die Behörde, die irgendwann fragt "zeigen Sie mal, was Sie getan haben", hat jetzt einen Namen und eine Adresse.
Was das für deinen Betrieb heißt
Ziemlich genau das, was vorher galt - nur präziser: KI-Tools erfassen, Rolle klären (Anbieter oder Betreiber?), prüfen, welche der Transparenzfälle bei dir überhaupt vorkommen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ergreifen und alles datiert festhalten. Was am 2. August konkret ansteht, haben wir hier im Überblick aufgeschrieben. Wie sich der Rechtsstand in den letzten Wochen bewegt hat, steht im Änderungsprotokoll.
Selbst nachlesen
- Verordnung (EU) 2026/1744 - der Digital Omnibus im Wortlaut (EUR-Lex)
- Die EU-KI-Verordnung 2024/1689 im Wortlaut (EUR-Lex)
- Zeitplan und Überblick der EU-Kommission
- Fragen und Antworten der Kommission zu Artikel 50
- Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland - Bundesregierung, 30. Juli 2026
- KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur
Dieser Text ist eine verständliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 31. Juli 2026. Ursprünglich veröffentlicht am 9. Juli 2026, als der Omnibus noch nicht im Amtsblatt stand; Fristen, Quellen und die Passage zu Artikel 4 sind an den in Kraft getretenen Text angepasst.
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