# nachweisfertig - Volltexte für LLMs > nachweisfertig ist eine deutsche Self-Service-Webanwendung, mit der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Maßnahmen zur EU-KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744) dokumentieren: KI-Verzeichnis, Risiko-Einstufung per Ampel-System, Maßnahmen zur KI-Kompetenz (Art. 4) und Transparenz-Check (Art. 50) - zusammengefasst als datiertes PDF. Fakten: - Anbieter: Marcel Kremer Einzelunternehmen, Hagen, Deutschland (kremer-digital.de) - Preismodell: Die App ist kostenlos, bezahlt wird nur der PDF-Export (einmalig pro Betrieb oder als Abo). Die Preise stehen öffentlich auf der Website - keine Demo-Termine, keine E-Mail-Schranken. - Datenhaltung: Server in Deutschland, DSGVO-konform, keine US-Cloud. - Zielgruppe: kleine Betriebe und KMU in Deutschland, die KI-Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Midjourney einsetzen (Betreiber-Rolle nach KI-VO). - Einordnung, keine Rechtsberatung: bei Sonderfällen (z. B. Hochrisiko, Deepfakes) verweist nachweisfertig ausdrücklich auf Anwälte. - Das PDF ist eine datierte Dokumentation der erfassten Angaben und Maßnahmen. Es ist kein Konformitätsnachweis, kein Zertifikat und keine Bescheinigung der Einhaltung der KI-Verordnung. - Rechtsstand der Inhalte: 31. Juli 2026. Wichtige Eckdaten: Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten; die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten ab dem 2. August 2026 und wurden NICHT verschoben; die Hochrisiko-Pflichten gelten ab dem 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I). Es gibt keine allgemeine Pflicht, jeden KI-Inhalt zu kennzeichnen, kein verpflichtendes EU-Zertifikat und für normale Betriebe keine Pflicht zu einem förmlichen KI-Register. - Änderungen an Rechtslage und Inhalten werden öffentlich protokolliert: https://nachweisfertig.de/rechtsstand - Jeder Blog-Artikel ist auch als Roh-Markdown abrufbar: ".md" an die URL anhängen. Nachfolgend die veröffentlichten Blog-Artikel im Volltext. Kanonische URLs stehen je Artikel dabei; bitte beim Zitieren auf die URL verweisen. Alle Texte sind verständliche Einordnungen, keine Rechtsberatung. --- # EU AI Act: Die 20-Punkte-Checkliste für kleine Betriebe URL: https://nachweisfertig.de/blog/ki-verordnung-checkliste-kmu Stand: 2026-07-31 Andere Anbieter packen so eine Checkliste hinter ein E-Mail-Formular. Wir nicht. Hier ist die komplette Liste, direkt lesbar, mit allem, was der EU AI Act (die EU-KI-Verordnung) von einem normalen Betrieb verlangt. Hak sie der Reihe nach ab, die meisten sind in 20 Minuten durch. Zwei Pflichten zählen für den Betriebsalltag: Seit dem 2. Februar 2025 musst du Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz der Menschen fördern, die bei euch KI bedienen (Artikel 4). Und ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 - **rollen- und fallabhängig**, nicht als pauschale Kennzeichnungspflicht für alles. Das Hochrisiko-Kapitel wurde auf den 2. Dezember 2027 verschoben (Anhang I: 2. August 2028) und betrifft ohnehin nur wenige, besondere Einsätze. ## Schritt 1 - Überblick verschaffen - [ ] **Frag einmal im Team herum**, welche KI-Tools tatsächlich benutzt werden. Auch die inoffiziellen - das private ChatGPT-Konto zählt genauso. - [ ] **Schreib alle Tools in eine Liste:** Name, wofür genutzt, wer nutzt es. Eine Tabelle reicht. Typische Kandidaten: ChatGPT, Microsoft Copilot, DeepL, Canva-KI, ein Chatbot auf der Website. - [ ] **Markiere, was nach außen sichtbar ist:** Chatbot für Kunden, KI-Bilder in der Werbung, KI-Texte im Blog oder Newsletter. Diese Fälle brauchst du für Schritt 4. - [ ] **Markiere heikle Einsätze:** KI, die über Menschen entscheidet oder sie bewertet, zum Beispiel bei Bewerbungen. Da lohnt der genaue Blick, im Zweifel mit Anwalt. ## Schritt 2 - Rolle klären (der Schritt, den fast alle überspringen) - [ ] **Pro Tool: Anbieter oder Betreiber?** Wer ein fertiges Tool einfach nutzt, ist Betreiber. Wer ein System unter eigenem Namen anbietet, es wesentlich verändert oder in die Hinweise des Anbieters eingreift, kann selbst Anbieter sein. - [ ] **Halt die Einordnung mit Begründung fest.** Ein Satz pro Tool reicht: "Fertiger Chat-Baukasten, unverändert eingebunden - Betreiber." - [ ] **Prüf bei eingebundenen Systemen, was der Anbieter mitliefert:** KI-Hinweis im Chat, Wasserzeichen in generierten Bildern, Angaben in den Nutzungsbedingungen. ## Schritt 3 - KI-Kompetenz (gilt seit Februar 2025, ab 2. August 2026 beaufsichtigt) - [ ] **Sorg dafür, dass alle KI-Nutzer die Grundlagen kennen:** Was kann das Tool, was darf man reingeben (keine Kundendaten in fremde Clouds), wo irrt KI. Eine kurze interne Unterweisung reicht in den meisten Betrieben. - [ ] **Halt schriftlich fest, wer wann welche Unterweisung bekommen hat.** Ohne Datum und Namen ist die beste Schulung im Zweifel schwer zu belegen. - [ ] **Benenne eine Person, die den Hut aufhat.** Kein Amtsschimmel, einfach jemand, der bei Fragen zuständig ist. - [ ] **Setz dir einen Termin zum Nachschauen.** Einmal im Jahr ist ein guter Rhythmus - aber zur Klarstellung: Eine gesetzlich vorgeschriebene Jahres-Auffrischung gibt es nicht, genauso wenig wie ein EU-Zertifikat, einen Pflichtkurs oder eine Mindest-Stundenzahl. ## Schritt 4 - Transparenzfälle prüfen (ab dem 2. August 2026) Geh die Fallgruppen durch und hak ab, was bei euch überhaupt vorkommt. Bei vielen Betrieben bleibt hier fast alles leer - das ist ein gutes Ergebnis, kein Fehler. - [ ] **Chatbot auf der Website?** Die Hinweispflicht trifft zuerst den Anbieter des Systems. Deine Aufgabe: prüfen, ob der Hinweis von Beginn an da und sichtbar ist - und ihn nicht überdecken. - [ ] **Deepfakes?** Offenlegen musst du KI-Inhalte, die existierenden oder plausibel existierenden Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken. Stilisierte Illustrationen, abstrakte Grafiken und normale Bildkorrektur fallen nicht darunter. - [ ] **KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse?** Nur dann greift die Textregel - und auch dann entfällt sie, wenn eine sachkundige Person substanziell prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Produkttexte und Werbung sind in aller Regel gar nicht erfasst. - [ ] **Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung?** Dann musst du die Betroffenen informieren. Achtung: Am Arbeitsplatz und in der Bildung ist Emotionserkennung bis auf enge Ausnahmen ganz verboten. - [ ] **Prüf die Platzierung deiner Hinweise:** Sie müssen dort ankommen, wo Menschen mit der KI oder dem Inhalt in Kontakt kommen. Ein Sammel-Hinweis im Impressum reicht nicht. ## Schritt 5 - Aufschreiben (der Teil, der im Ernstfall zählt) - [ ] **Führ die Liste aus Schritt 1 als festes KI-Verzeichnis.** Neue Tools kommen rein, ausrangierte fliegen raus. Pflicht ist so ein Verzeichnis für einen normalen Betrieb nicht - hilfreich ist es trotzdem, auch für Datenschutz, IT-Sicherheit und Kundenfragebögen. - [ ] **Gib deinem Team eine kurze "So nutzen wir KI"-Regel.** Eine Seite reicht: erlaubte Tools, No-Gos, Ansprechperson. - [ ] **Halt deine Transparenz-Entscheidungen schriftlich fest** - besonders die Fälle, in denen ihr euch bewusst gegen eine Offenlegung entschieden habt, mit Begründung. - [ ] **Pack alles datiert in ein Dokument**, das du bei Nachfragen von Kunden, Versicherung oder Behörde einfach auf den Tisch legen kannst. ## Wovor du keine Angst haben musst Niemand steht am 3. August mit dem Bußgeldbescheid vor der Tür. Es gibt für einen normalen Betrieb keine Pflicht, ein KI-Register anzulegen, Tools bei einer Behörde anzumelden, ein Zertifikat zu erwerben oder jeden KI-Inhalt zu labeln. Der Bußgeldrahmen von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes ist eine Obergrenze; Art, Schwere und Umstände zählen, und bei KMU ist die Verhältnismäßigkeit ausdrücklich zu berücksichtigen. Und Hochrisiko betrifft dich fast sicher nicht. Mehr Details zu Artikel 50 stehen im [Ratgeber](/kennzeichnungspflicht-ki), den Überblick über alle Fristen gibt es [hier im Blog](/blog/ki-pflichten-2-august-2026). ## Selbst nachlesen - [Die EU-KI-Verordnung 2024/1689 im Wortlaut (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng) - [Verordnung (EU) 2026/1744 - der Digital Omnibus (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj/eng) - [Fragen und Antworten der Kommission zu Artikel 50](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act) - [KI-Kompetenz: aktuelle Einordnung der Kommission](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/ai-talent-skills-and-literacy) - [KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/start_ki.html) --- **Diese Checkliste ist eine verständliche Einordnung, keine Rechtsberatung.** Rechtsstand: 31. Juli 2026. Am 31. Juli überarbeitet: Der neue Schritt 2 (Rolle klären) ist dazugekommen, die Transparenzfälle sind nach der tatsächlichen Rechtslage sortiert, und die Formulierungen zur Schulungspflicht sind an den abgeschwächten Artikel 4 angepasst. Bei Sonderfällen gehört ein Anwalt dazu, und wir sagen dir ehrlich, wann. --- # EU AI Act verschoben? Was der Digital Omnibus wirklich ändert URL: https://nachweisfertig.de/blog/digital-omnibus-ki-verordnung-fristen Stand: 2026-07-31 "EU verschiebt den AI Act" - diese Schlagzeile geistert seit Wochen durch die Wirtschaftspresse, und sie ist genau halb wahr. Verschoben wurde das Hochrisiko-Kapitel. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50, die den normalen Betrieb betreffen, wurden nicht verschoben. Hier ist die ehrliche Sortierung. ## Der Stand am 31. Juli 2026 Das Änderungspaket ist kein Vorschlag mehr. Die **Verordnung (EU) 2026/1744** wurde am 8. Juli 2026 angenommen, am 24. Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am **27. Juli 2026 in Kraft getreten**. Sie ändert die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 unmittelbar. Wenn du also noch irgendwo liest, der Omnibus sei "beschlossen, aber noch nicht veröffentlicht": Das war der Stand Anfang Juli. Es gilt der Verordnungstext, verlinkt unten. Auch auf offiziellen Seiten stehen an einzelnen Stellen noch veraltete Formulierungen - das ist derzeit leider normal, das Thema hat sich innerhalb eines Monats mehrfach bewegt. ## Der Zeitplan, wie er jetzt ist - **2. Februar 2025:** Verbotene KI-Praktiken und die KI-Kompetenzpflicht (Artikel 4) gelten. - **2. August 2025:** Regeln für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) und Teile des Aufsichtsrahmens. - **27. Juli 2026:** Der Digital Omnibus tritt in Kraft. - **2. August 2026:** Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten. Die nationale Aufsicht über die KI-Kompetenzpflicht beginnt. - **2. Dezember 2026:** Frist für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 bei generativen KI-Systemen, die vor dem 2. August 2026 schon auf dem Markt waren. Außerdem gelten ab diesem Tag zwei neue Verbote. - **2. Dezember 2027:** Hochrisiko-Pflichten für die eigenständigen Anwendungsfälle aus Anhang III (Artikel 6 Absatz 2). - **2. August 2028:** Hochrisiko-Pflichten für KI, die als Sicherheitsbauteil in regulierte Produkte eingebaut ist (Anhang I). ## Diese Fristen verschieben sich - **Hochrisiko-KI (Anhang III):** Die Pflichten für die heiklen Einsatzfälle - etwa KI, die Bewerbungen bewertet oder über Kredite mitentscheidet - kommen erst am **2. Dezember 2027**. - **Hochrisiko-KI in Produkten (Anhang I):** Für KI in regulierten Produkten (Maschinen, Medizinprodukte, Aufzüge, Spielzeug) gilt der **2. August 2028**. Das ist die "Verschiebung" aus den Schlagzeilen. Sie betrifft die wenigsten kleinen Betriebe direkt - Hochrisiko war für den normalen KMU-Alltag schon immer die Ausnahme, nicht die Regel. Und damit niemand "Omnibus = Lockerung" liest: Das Paket ergänzt auch neue Verbote. KI-Systeme zur Erzeugung nicht-einvernehmlicher intimer Darstellungen und von Missbrauchsdarstellungen von Kindern sind ab dem 2. Dezember 2026 ausdrücklich verboten. Für den normalen Betrieb ohne praktische Relevanz, aber der Vollständigkeit halber gehört es hierher. ## Was am 2. August 2026 trotzdem kommt Der Stichtag selbst wackelt nicht. Ab dem 2. August 2026 gilt: - **Die Transparenzpflichten (Artikel 50).** Anbieter und Betreiber haben dabei unterschiedliche Pflichten - wer welche hat, steht im [Ratgeber zu Artikel 50](/kennzeichnungspflicht-ki). Wichtig vorweg: Es ist **nicht** so, dass ab August jeder KI-Inhalt ein sichtbares Label braucht. - **Nationale Aufsicht über die KI-Kompetenzpflicht.** Artikel 4 gilt seit Februar 2025, aber die Marktüberwachungsbehörden beaufsichtigen und ahnden ihn erst ab dem 2. August 2026. - **Der Bußgeldrahmen für Artikel-50-Verstöße.** Bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Das ist eine Obergrenze, keine automatische Strafe: Art, Schwere, Dauer und Umstände zählen, und für KMU und kleine Mid-Cap-Unternehmen ist die Verhältnismäßigkeit ausdrücklich zu berücksichtigen. Kurz: Verschoben wurde das Kapitel, das dich wahrscheinlich nicht betrifft. Geblieben ist das, was dich betrifft. ## Die KI-Kompetenzpflicht wird weicher (Artikel 4) Eine Änderung ist in den Schlagzeilen fast untergegangen: Der Omnibus fasst auch die KI-Kompetenzpflicht neu. Anbieter und Betreiber müssen **Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz der Beschäftigten und anderer Personen fördern**, die KI-Systeme in ihrem Auftrag bedienen. Dabei sollen Vorkenntnisse, Ausbildung, die Art der Nutzung, die Risiken und die betroffenen Personen berücksichtigt werden. Der entscheidende Unterschied zur alten Fassung: Es muss **kein rechtlich definiertes "ausreichendes Niveau" pro Person mehr erreicht werden**. Und es gibt weiterhin nicht: - kein verpflichtendes EU-Zertifikat, - keinen vorgeschriebenen Kurs, - keine festgelegte Stundenzahl, - keine gesetzliche Jahres-Auffrischung, - keine allgemeine Prüfung, - kein amtliches Formular, das jeder Betrieb ausfüllen muss. Wer dir eine Pflicht-Schulung mit Zertifikat verkauft, verkauft dir ein Produkt, keine Rechtspflicht. Sinnvoll ist trotzdem, festzuhalten, welche KI-Systeme im Einsatz sind, wer sie nutzt, welche Risiken ihr gesehen habt, was ihr an Unterweisung gemacht habt, wer zuständig ist und wann ihr wieder nachschaut. Das belegt die getroffenen Maßnahmen - es ist kein Compliance-Zertifikat. ## Die Schonfrist bei der Kennzeichnung - und für wen sie gilt Eine Nuance aus dem Paket, die oft falsch wiedergegeben wird: Für generative KI-Systeme, die **vor dem 2. August 2026** bereits auf dem Markt sind, haben die **Anbieter** für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung Zeit bis zum **2. Dezember 2026**. Das ist eine Frist für die Hersteller der Tools - OpenAI, Adobe, Canva und Co. Für dich als Betreiber ist sie nur mittelbar interessant: Deine eigenen Offenlegungspflichten - Deepfakes und bestimmte Texte von öffentlichem Interesse - gelten ab dem 2. August, ohne Schonfrist. ## Wer das in Deutschland kontrolliert Deutschland ist inzwischen so weit: Das nationale Durchführungsgesetz ist Ende Juli 2026 in Kraft getreten. Die Struktur: - Die **Bundesnetzagentur** hat die zentrale koordinierende Rolle und ist Marktüberwachungsbehörde überall dort, wo keine Fachbehörde zuständig ist. - Etablierte Fachbehörden behalten ihre Zuständigkeiten in den regulierten Bereichen. - Die Medienaufsicht bleibt bei den Ländern - die föderale, staatsferne Medienstruktur wird nicht angetastet. - Bei der Bundesnetzagentur entsteht eine Koordinierungs- und Kompetenzstelle; sie betreibt außerdem einen KI-Service-Desk und einen Kompass für die praktische Orientierung. Niemand steht am 3. August mit dem Bußgeldbescheid vor der Tür. Aber die Behörde, die irgendwann fragt "zeigen Sie mal, was Sie getan haben", hat jetzt einen Namen und eine Adresse. ## Was das für deinen Betrieb heißt Ziemlich genau das, was vorher galt - nur präziser: KI-Tools erfassen, Rolle klären (Anbieter oder Betreiber?), prüfen, welche der Transparenzfälle bei dir überhaupt vorkommen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ergreifen und alles datiert festhalten. Was am 2. August konkret ansteht, haben wir [hier im Überblick](/blog/ki-pflichten-2-august-2026) aufgeschrieben. Wie sich der Rechtsstand in den letzten Wochen bewegt hat, steht im [Änderungsprotokoll](/rechtsstand). ## Selbst nachlesen - [Verordnung (EU) 2026/1744 - der Digital Omnibus im Wortlaut (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj/eng) - [Die EU-KI-Verordnung 2024/1689 im Wortlaut (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng) - [Zeitplan und Überblick der EU-Kommission](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai) - [Fragen und Antworten der Kommission zu Artikel 50](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act) - [Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland - Bundesregierung, 30. Juli 2026](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/umsetzung-ki-verordnung-2406638) - [KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/start_ki.html) --- **Dieser Text ist eine verständliche Einordnung, keine Rechtsberatung.** Rechtsstand: 31. Juli 2026. Ursprünglich veröffentlicht am 9. Juli 2026, als der Omnibus noch nicht im Amtsblatt stand; Fristen, Quellen und die Passage zu Artikel 4 sind an den in Kraft getretenen Text angepasst. --- # KI im Bewerbungsprozess: Warum hier mehr Sorgfalt gilt als beim Chatbot URL: https://nachweisfertig.de/blog/ki-im-bewerbungsprozess Stand: 2026-07-31 Bisher ging es in dieser Serie um die einfacheren Fälle: Chatbot prüfen, Deepfakes offenlegen, Texte redaktionell verantworten. Heute kommt der eine Fall, bei dem wir ehrlich sagen: Hier ist mehr Sorgfalt nötig. KI im Umgang mit Bewerbungen. ## Warum dieser Fall anders ist Die EU-KI-Verordnung stuft KI-Systeme nach Risiko ein. Software, die über Menschen entscheidet oder sie bewertet - Bewerbungen vorsortieren, Kandidaten ranken, Leistung beurteilen - gehört zur Kategorie Hochrisiko (Anhang III). In unserer Ampel ist das Orange: nicht verboten, aber mit besonderer Sorgfalt. Der Grund leuchtet ein: Ob dein Marketing-Bild aus der KI kommt, ist eine Formalie. Ob eine KI einen Menschen aussortiert, bevor je ein Mensch die Bewerbung gesehen hat, ist keine. ## Was verschoben wurde - und was nicht Die speziellen Hochrisiko-Pflichten der Verordnung (Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung, Registrierung) gelten für die Anhang-III-Fälle seit dem Digital Omnibus erst ab dem **2. Dezember 2027**. Für KI in regulierten Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Das ist eine echte Verschiebung. Sie bedeutet aber nicht, dass bis dahin nichts gilt: - **Die DSGVO gilt.** Artikel 22 DSGVO setzt automatisierten Einzelentscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung enge Grenzen - und eine Absage im Bewerbungsverfahren ist genau so eine Wirkung. Dazu kommen Informationspflichten, Rechtsgrundlage, Datenminimierung und eine mögliche Datenschutz-Folgenabschätzung. - **Das AGG gilt.** Benachteiligt die KI systematisch bestimmte Gruppen, haftet nicht der Tool-Anbieter, sondern dein Betrieb. Die Beweislastregeln des AGG helfen dabei den Bewerbenden, nicht dir. - **Das Betriebsverfassungsrecht gilt.** Der Einsatz von Software, die zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung geeignet ist, ist mitbestimmungspflichtig. Ohne Betriebsrat an Bord kann die Einführung angreifbar sein. - **Die KI-Kompetenzpflicht (Artikel 4) gilt** - besonders für die Leute, die mit dem Bewerbungs-Tool arbeiten. Wer Vorschläge der KI übernimmt, sollte verstehen, wie sie zustande kommen und wo sie irren. Ab dem 2. August 2026 wird Artikel 4 national beaufsichtigt. ## Die zwei Regeln für die Praxis - und ihre Grenze - **Der Mensch entscheidet.** Nutz die KI als Assistenz: vorsortieren, zusammenfassen, Termine machen. Die Entscheidung über Absage oder Einladung trifft ein Mensch, der die Unterlagen tatsächlich gesehen hat. - **Schreib auf, wie ihr es macht.** Welches Tool, wofür genau, welche Daten, wer entscheidet, wer geschult wurde, wer verantwortlich ist. Datiert. Und jetzt die Ehrlichkeit, die in der ersten Fassung dieses Textes fehlte: **"Am Ende entscheidet ein Mensch" ist keine Freikarte.** Der Satz hilft bei DSGVO Artikel 22 nur, wenn die menschliche Beteiligung echt ist - jemand, der die Kompetenz und die tatsächliche Möglichkeit hat, die KI-Empfehlung zu verwerfen, und das auch nachweislich tut. Ein Klick auf "Vorschlag übernehmen" bei 200 vorsortierten Bewerbungen ist keine menschliche Entscheidung, sondern ihre Simulation. Und gegen eine diskriminierende Vorsortierung hilft der Satz gar nicht: Wenn die KI bestimmte Profile schon aus der Liste wirft, sieht der entscheidende Mensch sie nie. Die ehrliche Grenze bleibt: Wenn KI bei dir wirklich vorauswählt, rankt oder bewertet, lass die Konstruktion einmal anwaltlich prüfen. Das kostet weniger als die erste Klage einer aussortierten Bewerberin. ## Einordnung statt Panik Die meisten Betriebe sind hier schnell fertig: Wer ChatGPT nutzt, um Stellenanzeigen zu formulieren, oder ein Tool, das Lebensläufe in eine Tabelle überträgt, ist nicht im Hochrisiko-Bereich. Es geht um Systeme, die bewerten und aussieben. Ob dein Setup dazugehört, zeigt dir unsere Ampel-Einstufung in wenigen Minuten - ehrlich, auch wenn die Antwort "alles gut" lautet. Den Überblick über alle Pflichten und Fristen gibt es im [Übersichtsartikel](/blog/ki-pflichten-2-august-2026), die Schritt-für-Schritt-Liste in der [Checkliste](/blog/ki-verordnung-checkliste-kmu). ## Selbst nachlesen - [Die EU-KI-Verordnung 2024/1689 im Wortlaut (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng) - [Verordnung (EU) 2026/1744 - der Digital Omnibus mit den neuen Fristen](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj/eng) - [Artikel 4 - KI-Kompetenz, offizielle EU-Seite](https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-4) --- **Verständliche Einordnung, keine Rechtsberatung.** Rechtsstand: 31. Juli 2026. Am 31. Juli überarbeitet: Die frühere Fassung ließ "ein Mensch entscheidet" wie eine vollständige Absicherung klingen. Beim Thema Bewerbungs-KI meinen wir den Anwalts-Hinweis besonders ernst. --- # KI-Bilder in Werbung und Social Media: Wann wirklich ein Hinweis draufmuss URL: https://nachweisfertig.de/blog/ki-bilder-kennzeichnen Stand: 2026-07-31 Das Produktfoto aus Midjourney, das Team-Bild aus der Canva-KI, das Video mit dem Avatar: KI-Bilder sind längst Alltag im Marketing. Die verbreitetste Fehlannahme dazu lautet, ab dem 2. August 2026 müsse unter jedes KI-Bild "Mit KI erstellt". Das stimmt so nicht. Hier ist die Regel, wie sie wirklich aussieht. ## Zwei Pflichten, zwei Adressaten Artikel 50 verteilt bei Bildern und Videos zwei völlig verschiedene Aufgaben: - **Die Anbieter der Tools** müssen ihre generierten Inhalte maschinenlesbar markieren und erkennbar machen - Wasserzeichen, Metadaten, Herkunftsnachweise. Das ist Sache von OpenAI, Adobe, Canva und Co., nicht deine. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 schon auf dem Markt waren, haben die Anbieter dafür Zeit bis zum 2. Dezember 2026. - **Du als Betreiber** musst offenlegen, wenn du einen **Deepfake** veröffentlichst. Das ist die Pflicht, die dich betrifft - und sie ist deutlich enger, als "jedes KI-Bild" vermuten lässt. ## Was ein Deepfake ist - und was nicht Ein Inhalt fällt unter die Offenlegungspflicht, wenn drei Dinge zusammenkommen: - Er ist **KI-erzeugt oder KI-manipuliert**, - er **ähnelt existierenden oder plausibel existierenden** Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen, - und er würde einer Person **fälschlich als echt oder wahrheitsgemäß** erscheinen. Alle drei müssen erfüllt sein. "Mit KI erstellt" allein reicht nicht. ### Fälle, die typischerweise darunterfallen - Ein erfundenes Foto einer realen Politikerin bei einem echten Termin. - Eine synthetische Aufnahme, die aussieht, als gebe ein CEO eine Erklärung ab. - Ein per KI möbliertes Foto einer real existierenden Wohnung, das als echte Aufnahme präsentiert wird. - Ein manipuliertes Bild eines tatsächlichen Unglücks. ### Fälle, die nicht automatisch Deepfakes sind - Offensichtlich stilisierte Illustrationen und Comic-Grafiken. - Abstrakte Marketing-Visuals ohne realen Bezug. - Fiktive Fantasy-Szenen. - Übliche Hintergrundeffekte. - Normale Bildkorrektur: Helligkeit, Zuschnitt, Rauschen entfernen. - Bilder, deren künstliche Natur im Kontext offensichtlich ist. Für künstlerische, satirische, kreative und fiktionale Werke gibt es zudem eine angepasste Form der Offenlegung, die das Erlebnis nicht stört - der Hinweis muss dort nicht mitten ins Bild. Die Kommission hat außerdem optionale [EU-Symbole für KI-generierte Inhalte](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content) veröffentlicht. Sie sind freiwillig und belegen für sich genommen keine Erfüllung der Pflicht. ## Die praktische Faustregel Frag nicht "ist das mit KI gemacht?", sondern: **Könnte jemand das für eine echte Aufnahme von etwas real Existierendem halten?** Wenn ja: offenlegen. Wenn du es nicht sicher beantworten kannst, offenlegen - der Hinweis kostet nichts, und in Grenzfällen ist Transparenz nie der Fehler. Nur: Mach daraus keine Regel, die dein ganzes Marketing mit Labels pflastert, wo gar keine Pflicht besteht. Und wenn du echte Menschen in Werbung künstlich sprechen oder handeln lässt: hol dir vorher rechtlichen Rat. Da hängen Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht dran - Themen, die die KI-Verordnung gar nicht regelt. ## Aufschreiben nicht vergessen Leg einmal fest, wie ihr vorgeht: Welche Kanäle nutzen KI-Bilder, welche Formulierung und Platzierung verwendet ihr bei Deepfakes, und - genauso wichtig - welche Bildkategorien ihr bewusst **nicht** kennzeichnet, weil sie die Deepfake-Merkmale nicht erfüllen. Beide Entscheidungen gehören datiert dokumentiert. Die zweite ist im Zweifel die wertvollere: Sie zeigt, dass ihr geprüft und nicht bloß ignoriert habt. Die anderen Fälle aus Artikel 50 - interaktive Systeme, Texte, Emotionserkennung - findest du im [Ratgeber zu Artikel 50](/kennzeichnungspflicht-ki). Über den [Chatbot-Hinweis](/blog/chatbot-ki-hinweis-pflicht) ging es hier schon, über [KI-Texte](/blog/ki-texte-kennzeichnen) auch. ## Selbst nachlesen - [Artikel 50 im Wortlaut, offizielle EU-Seite](https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-50) - [Fragen und Antworten der Kommission zu Artikel 50](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act) - [EU-Symbole für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content) --- **Verständliche Einordnung, keine Rechtsberatung.** Rechtsstand: 31. Juli 2026. Am 31. Juli überarbeitet: Die frühere Fassung setzte "echt wirkendes KI-Bild" mit "kennzeichnungspflichtig" gleich. Maßgeblich ist die Deepfake-Definition mit ihren drei Merkmalen. Gerade bei Deepfakes realer Personen gilt: Anwalt fragen, bevor es online geht. --- # 2. August 2026: Diese KI-Pflichten gelten dann für deinen Betrieb URL: https://nachweisfertig.de/blog/ki-pflichten-2-august-2026 Stand: 2026-07-31 Am 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (des EU AI Act). Wenn du dazu bisher vor allem Schlagzeilen mit achtstelligen Bußgeldern gelesen hast: Dieser Text ist das Gegenteil davon. Hier steht, was für einen normalen Betrieb wirklich gilt, was erst später kommt und was du konkret erledigen solltest. Vorweg der Satz, der die meisten Missverständnisse auflöst: **Es ist nicht so, dass ab dem 2. August jeder KI-Inhalt ein sichtbares Label braucht.** Artikel 50 verteilt konkrete Pflichten auf konkrete Rollen und Fallgruppen. Die Frage ist nicht "nutzen wir KI?", sondern "welcher dieser Fälle kommt bei uns vor?". ## Erst die Rollenfrage: Anbieter oder Betreiber? Die Verordnung unterscheidet **Anbieter** (wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen bereitstellt) und **Betreiber** (wer ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt). Als kleiner Betrieb bist du fast immer Betreiber: Du nutzt ChatGPT, Copilot, Canva oder einen eingebundenen Chatbot, statt sie zu bauen. Das ist keine Formalie, sondern entscheidet über deine Pflichten. Und die Einordnung kann kippen: Wer ein fremdes System unter eigenem Namen anbietet, es wesentlich verändert oder in die Hinweise des Anbieters eingreift, kann selbst zum Anbieter werden. ## Was schon gilt: die KI-Kompetenzpflicht (Artikel 4) Seit dem 2. Februar 2025 gilt: Wer im Betrieb KI einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz der Menschen fördern, die diese Systeme bedienen. Zu berücksichtigen sind Vorkenntnisse, Ausbildung, die Art der Nutzung, die Risiken und die betroffenen Personen. Der Digital Omnibus hat diese Pflicht **abgeschwächt, nicht abgeschafft**: Ein rechtlich definiertes "ausreichendes Niveau" muss nicht mehr für jede einzelne Person erreicht werden. Es gibt weiterhin kein EU-Zertifikat, keinen vorgeschriebenen Kurs, keine Stundenzahl, keine gesetzliche Jahres-Auffrischung und kein amtliches Formular. Was sich am 2. August 2026 ändert: Die nationalen Marktüberwachungsbehörden beginnen, Artikel 4 zu beaufsichtigen und durchzusetzen. Bisher stand die Pflicht auf dem Papier, ab dann steht jemand dahinter. ## Was am 2. August dazukommt: Artikel 50, nach Fallgruppen ### Anbieter interaktiver KI-Systeme Wer ein System bereitstellt, das direkt mit Menschen interagiert (Chatbots, Sprachassistenten), muss dafür sorgen, dass diese Menschen von Anfang an erkennen, dass sie mit einer KI sprechen - klar, unterscheidbar und zugänglich, außer es ist ohnehin offensichtlich. Für dich als Betreiber heißt das: prüfen, ob der Hinweis vorhanden und sichtbar ist, und ihn nicht überdecken. [Details im Chatbot-Artikel](/blog/chatbot-ki-hinweis-pflicht). ### Anbieter generativer KI-Systeme Wer Systeme bereitstellt, die synthetischen Text, Bild, Video oder Audio erzeugen, muss die Ausgaben maschinenlesbar markieren und erkennbar machen. Das ist eine technische Anbieterpflicht - kein sichtbares Label unter jedem Bild. Ausgenommen sind unter anderem übliche Bearbeitungsfunktionen, Quellcode, kurze Zeichen- und Zahlenfolgen, reine Maschine-zu-Maschine-Ausgaben und bestimmte geschlossene industrielle Umgebungen. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, läuft diese Pflicht bis zum 2. Dezember 2026 an. ### Betreiber mit Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung Wer solche Systeme einsetzt, muss die betroffenen Menschen darüber informieren - egal ob die Auswertung live oder nachträglich passiert. Das ist eine echte Betreiberpflicht. Aufpassen: Manche Einsätze sind unabhängig davon ganz verboten. Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist bis auf enge Ausnahmen untersagt. ### Betreiber, die Deepfakes veröffentlichen Deepfakes müssen offengelegt werden. Aber nicht jedes KI-Bild ist ein Deepfake: Der Inhalt muss KI-erzeugt oder -manipuliert sein, existierenden oder plausibel existierenden Personen, Orten, Dingen oder Ereignissen ähneln **und** fälschlich echt wirken. [Details im Bilder-Artikel](/blog/ki-bilder-kennzeichnen). ### Betreiber, die KI-Texte veröffentlichen Hier greift die Pflicht nur, wenn der Text KI-erzeugt ist, veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit informieren soll, eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse betrifft **und** keine substanzielle menschliche Prüfung durchlaufen hat. Wer redaktionell prüft und die Verantwortung übernimmt, braucht kein Label. [Details im Text-Artikel](/blog/ki-texte-kennzeichnen). Alle Fälle ausführlich stehen im [Ratgeber zur Kennzeichnungspflicht](/kennzeichnungspflicht-ki). ## Was am 2. August NICHT passiert Genauso wichtig wie die Pflichten ist, was nicht kommt: - **Es gibt keinen Pflicht-Nachweis für jeden Betrieb.** Kein allgemeines KI-Register, keine Compliance-PDF-Pflicht, keine Anmeldung von KI-Tools bei einer Behörde, kein KI-Zertifikat, keine förmliche Konformitätsbewertung für den normalen Betrieb. - **Interne KI-Nutzung bleibt frei.** ChatGPT für E-Mail-Entwürfe, DeepL für Übersetzungen, Copilot im Code - was den Betrieb nicht verlässt, löst keine Artikel-50-Pflicht aus. - **Hilfsfunktionen lösen keine Pflicht aus.** Rechtschreibkorrektur, Formulierungshilfe, Übersetzung als Werkzeug. - **Das Hochrisiko-Kapitel kommt später:** 2. Dezember 2027 für die Anhang-III-Fälle, 2. August 2028 für KI in regulierten Produkten. - **Niemand steht am 3. August mit dem Bußgeldbescheid vor der Tür.** Die Aufsicht läuft an. Verstöße gegen Artikel 50 können bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten - das ist die Obergrenze, nicht die Regel. Art, Schwere, Dauer und Umstände zählen, und bei KMU ist die Verhältnismäßigkeit ausdrücklich zu berücksichtigen. ## Wer in Deutschland zuständig ist Das nationale Durchführungsgesetz ist Ende Juli 2026 in Kraft getreten. Die **Bundesnetzagentur** koordiniert zentral und ist Marktüberwachungsbehörde, wo keine Fachbehörde zuständig ist; die Fachbehörden behalten ihre Bereiche, die Medienaufsicht bleibt bei den Ländern. Für die Praxis gibt es einen KI-Service-Desk bei der Bundesnetzagentur. ## Die vier Schritte Klingt banal, ist aber die halbe Arbeit: - **Erfassen.** Einmal im Team herumfragen, welche KI-Tools tatsächlich benutzt werden - auch die inoffiziellen. Alles in eine Liste: Name, Zweck, Nutzer. - **Rolle klären.** Pro Tool: Seid ihr Betreiber oder ausnahmsweise Anbieter? Bleibt der Output intern oder geht er nach draußen? - **Fallgruppen durchgehen.** Welche der Artikel-50-Fälle kommen bei euch wirklich vor? Bei den meisten Betrieben sind das null bis zwei. - **Festhalten.** Jede Entscheidung mit Datum aufschreiben - auch die bewussten Nicht-Kennzeichnungen. Dieses Dokument zeigt im Zweifel, dass ihr geprüft habt. Wer das sauber macht, ist in 20 bis 30 Minuten durch. Der Aufwand ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass es niemand anfängt. ## Selbst nachlesen Glaub uns kein Wort, hier sind die Originalquellen: - [Die EU-KI-Verordnung 2024/1689 im Wortlaut (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng) - [Verordnung (EU) 2026/1744 - der Digital Omnibus (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj/eng) - [Zeitplan und Überblick der EU-Kommission](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai) - [Fragen und Antworten der Kommission zu Artikel 50](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act) - [KI-Kompetenz: aktuelle Einordnung der Kommission](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/ai-talent-skills-and-literacy) - [Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland - Bundesregierung, 30. Juli 2026](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/umsetzung-ki-verordnung-2406638) - [KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/start_ki.html) --- **Dieser Text ist eine verständliche Einordnung, keine Rechtsberatung.** Rechtsstand: 31. Juli 2026. Am 31. Juli überarbeitet: Artikel 50 ist jetzt nach Rollen und Fallgruppen sortiert statt als allgemeine Kennzeichnungspflicht beschrieben; Artikel 4 und die deutschen Zuständigkeiten sind auf den in Kraft getretenen Stand gebracht. Die Änderungen im Zeitverlauf stehen im [Änderungsprotokoll](/rechtsstand). --- # KI-Texte im Blog und Newsletter: Kennzeichnen oder nicht? URL: https://nachweisfertig.de/blog/ki-texte-kennzeichnen Stand: 2026-07-31 Die Textregel der KI-Verordnung wird in zwei Richtungen falsch erzählt. Die einen behaupten, ab August müsse über jedem ChatGPT-Text ein Warnhinweis stehen. Die anderen glauben, Texte seien gar nicht betroffen. Beides stimmt nicht - und die Wahrheit ist für die meisten Betriebe angenehm unspektakulär. ## Es gibt keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-Texte Das ist der wichtigste Satz dieses Artikels. Die Offenlegungspflicht greift erst, wenn **alle fünf** der folgenden Merkmale zusammenkommen: - Der Text wurde **KI-erzeugt oder KI-manipuliert**, - er wird **veröffentlicht**, - er dient dazu, **die Öffentlichkeit zu informieren**, - er betrifft **Angelegenheiten von öffentlichem Interesse**, - und er hat **keine substanzielle menschliche Prüfung** beziehungsweise keine redaktionelle Kontrolle mit redaktioneller Verantwortung durchlaufen. Fällt eines dieser Merkmale weg, greift die Pflicht nicht. ## Was "öffentliches Interesse" bedeutet Gemeint sind Themen wie: - Politik und demokratische Prozesse, - öffentliche Verwaltung, - Justiz und Strafverfolgung, - Grundrechte, - öffentliche Sicherheit, - öffentliche Gesundheit, - Umweltschutz, - Verbrauchersicherheit, - bedeutende finanzielle, wirtschaftliche, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen, die für die öffentliche Debatte relevant sind. Gewöhnliche Produktbeschreibungen, interne E-Mails, Angebotstexte, Stellenanzeigen und der Großteil normaler Werbetexte fallen nicht automatisch darunter. Der Newsletter über eure neue Filiale ist keine Information der Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. ## Die Ausnahme, die in der Praxis fast alles regelt Selbst ein KI-Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse braucht keine Artikel-50-Kennzeichnung, wenn: - eine sachkundige Person den Inhalt **substanziell geprüft** hat oder er einer echten redaktionellen Kontrolle unterliegt, **und** - eine natürliche oder juristische Person die **redaktionelle Verantwortung** übernimmt. Entscheidend ist das Wort "substanziell". Rechtschreibprüfung, Formatierung und oberflächliche Grammatikkorrektur reichen ausdrücklich nicht. Ein Ablauf, der trägt: - Fakten überprüfen, - Quellen ansehen, - wo nötig inhaltlich ändern, - Freigabe durch eine namentlich benannte verantwortliche Person, - diese Freigabe dokumentieren. Genau der letzte Punkt ist der, den fast alle vergessen: Die Prüfung ohne Beleg ist im Zweifel schwer zu zeigen. ## Was das für typische Fälle heißt - **Produkttexte, Werbetexte, Stellenanzeigen:** in aller Regel gar nicht erfasst. - **Blog und Newsletter zu Fachthemen:** kommt darauf an, ob es um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse geht. Wenn ja, greift die redaktionelle Prüfung mit benannter Verantwortung. - **Vollautomatisch veröffentlichte KI-Texte zu öffentlich relevanten Themen, die niemand liest:** hier ist die Kennzeichnung fällig - oder besser: nicht vollautomatisch veröffentlichen. Ungelesene KI-Texte unter Firmennamen sind auch ohne Verordnung eine schlechte Idee. - **Rechtschreibkorrektur, Übersetzung, Formulierungshilfe:** löst keine Pflicht aus. ## Der praktische Weg für deinen Betrieb Drei Dinge, einmal festgelegt, und das Thema ist erledigt: - **Benenne eine Person**, die Texte vor der Veröffentlichung substanziell prüft und die Verantwortung dafür trägt. - **Leg fest, welche eurer Formate überhaupt in die Nähe von "öffentliches Interesse" kommen.** Bei den meisten Betrieben ist das eine kurze Liste oder eine leere. - **Schreib die Entscheidung datiert auf.** Auch das bewusste "wir prüfen redaktionell, deshalb kein Label" gehört dokumentiert - genau dieser Satz ist im Zweifel dein Beleg. Übrigens: Dieser Text hier ist mit KI-Unterstützung entstanden und wurde inhaltlich geprüft und verantwortet. Genau so sieht die Ausnahme in der Praxis aus. Die anderen Fälle aus Artikel 50 findest du im [Ratgeber zur Kennzeichnungspflicht](/kennzeichnungspflicht-ki), die Gesamtübersicht in der [Checkliste für kleine Betriebe](/blog/ki-verordnung-checkliste-kmu). ## Selbst nachlesen - [Artikel 50 im Wortlaut, offizielle EU-Seite](https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-50) - [Fragen und Antworten der Kommission zu Artikel 50](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act) --- **Verständliche Einordnung, keine Rechtsberatung.** Rechtsstand: 31. Juli 2026. Am 31. Juli überarbeitet: Die Merkmale des öffentlichen Interesses und die Anforderungen an eine substanzielle Prüfung sind jetzt ausgeschrieben statt zusammengefasst. Im Einzelfall entscheidet ein Anwalt - wir sagen dir ehrlich, wann sich der Gang lohnt. --- # Muss mein Chatbot sagen, dass er eine KI ist? URL: https://nachweisfertig.de/blog/chatbot-ki-hinweis-pflicht Stand: 2026-07-31 Kurze Antwort: Ja, Menschen müssen erkennen können, dass da eine KI antwortet - aber die Pflicht dazu liegt nicht automatisch bei dir. Sie trifft zuerst den **Anbieter** des Chat-Systems. Die etwas längere Antwort steht hier, samt der Frage, was du als Betrieb tatsächlich zu tun hast. Aufwand bei einem üblichen Chat-Baukasten: eine Viertelstunde. ## Was die Verordnung verlangt Artikel 50 Absatz 1 der EU-KI-Verordnung nimmt **Anbieter von KI-Systemen, die für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt sind**, in die Pflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass Menschen darüber informiert werden, dass sie es mit einer KI zu tun haben: - **von Beginn der ersten Interaktion an**, - klar und unterscheidbar, - in zugänglicher Form, - es sei denn, es ist für eine verständige Person aus den Umständen ohnehin offensichtlich. Ein Fenster mit der Überschrift "KI-Assistent" und einem Roboter-Symbol kann so ein offensichtlicher Fall sein. Verlass dich aber nicht auf die Ausnahme, wenn du sie nicht brauchst - der Hinweis kostet einen Satz. ## Bist du Anbieter oder Betreiber? Das ist die Frage, an der die meisten Ratgeber vorbeischreiben. Sie entscheidet, ob die Pflicht bei dir liegt. - **Betreiber (der Normalfall):** Du bindest einen fertigen Chatbot eines Anbieters auf deiner Website ein und nutzt ihn, wie er geliefert wird. Dann liegt die Informationspflicht aus Artikel 50 Absatz 1 beim Anbieter, nicht bei dir. - **Anbieter (der Ausnahmefall):** Du bietest das System unter deinem eigenen Namen oder deiner Marke an, veränderst es wesentlich - oder du greifst in die Offenlegung des Anbieters ein, etwa indem du seinen KI-Hinweis abschaltest oder überdeckst. Dann kannst du selbst als Anbieter gelten, mit allen Pflichten. Merksatz: Wer einen fremden Chatbot einbaut, ist in aller Regel Betreiber. Wer ihn zu "seinem" macht oder den Hinweis wegnimmt, rutscht in die Anbieterrolle. Wer dir erzählt, jeder Betrieb mit einem Chatbot habe automatisch eine eigene Kennzeichnungspflicht, vereinfacht zu stark. ## Was du als Betreiber praktisch tun solltest Auch ohne eigene Pflicht aus Absatz 1 lohnt der Blick - denn wenn beim Anbieter nichts vorgesehen ist oder dein eigenes Design den Hinweis verdeckt, wird das schnell dein Problem: - **Prüf, ob der Hinweis überhaupt da ist** und ob er gleich zu Beginn erscheint, nicht erst nach der dritten Nachricht. - **Prüf, ob er sichtbar ankommt.** Grau auf Grau in Kleinstschrift, hinter einem "Mehr"-Link oder außerhalb des Sichtfelds erfüllt den Zweck nicht. - **Deck ihn nicht zu.** Eigene Overlays, Willkommens-Popups oder ein Custom-Theme, das den Hinweis überschreibt, sind genau der Eingriff, der dich in die Anbieterrolle bringen kann. - **Gib dem Bot keinen Menschen-Namen ohne Zusatz.** "Lisa" allein führt in die Irre. "Lisa, unser KI-Assistent" ist sauber. - **Übergabe an echte Menschen?** Kein Problem - dann sollte nur klar sein, wann die KI antwortet und wann ein Mensch übernimmt. Fehlt der Hinweis beim Anbieter komplett, ist die pragmatische Lösung dieselbe wie eh und je: eine angepasste Begrüßungsnachricht ("Du chattest mit einem KI-Assistenten."). Sie nimmt dem Anbieter seine Pflicht nicht ab, stellt aber den Zustand her, den die Verordnung will - und sie ist der Beleg, dass ihr hingeschaut habt. ## Was nicht betroffen ist Interne Bots gehen niemanden etwas an: der KI-Assistent in eurem Intranet, der Copilot im Team-Chat, das interne Support-Tool. Artikel 50 Absatz 1 zielt auf die Interaktion mit Menschen von außen. Auch nicht betroffen: Kontaktformulare, deren Antworten ein Mensch schreibt, und einfache Klick-Menüs ohne KI dahinter. ## Und dann: aufschreiben Der Hinweis selbst ist die halbe Arbeit. Die andere Hälfte: Halt schriftlich und datiert fest, welchen Chatbot ihr einsetzt, ob ihr dabei Anbieter oder Betreiber seid, dass ihr den KI-Hinweis geprüft habt und wie er aussieht. Genau dieses Blatt ist die Antwort, wenn ein Kunde, eine Versicherung oder irgendwann eine Behörde fragt. Verstöße gegen Artikel 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Das ist eine Obergrenze, keine automatische Strafe - Art, Schwere, Dauer und Umstände zählen, und bei KMU und kleinen Mid-Cap-Unternehmen ist die Verhältnismäßigkeit ausdrücklich zu berücksichtigen. Realistisch wichtiger ist ohnehin der Vertrauensschaden, wenn ein heimlicher Bot auffliegt. Alle Fälle des Artikels 50 - interaktive Systeme, generative Inhalte, Deepfakes, Texte, Emotionserkennung - stehen im [großen Ratgeber zu Artikel 50](/kennzeichnungspflicht-ki). Und die [Checkliste für kleine Betriebe](/blog/ki-verordnung-checkliste-kmu) führt dich durch alles Weitere. ## Selbst nachlesen - [Artikel 50 im Wortlaut, offizielle EU-Seite](https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-50) - [Fragen und Antworten der Kommission zu Artikel 50](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act) --- **Verständliche Einordnung, keine Rechtsberatung.** Rechtsstand: 31. Juli 2026. Am 31. Juli überarbeitet: Die frühere Fassung las sich so, als träfe die Hinweispflicht jeden Betrieb mit Chatbot. Sie trifft zuerst den Anbieter. Bei Zweifeln, ob ihr Anbieter oder Betreiber seid, gehört ein Anwalt dazu. --- # Anwalt, Plattform, Tool oder abwarten: Was KI-Compliance wirklich kostet URL: https://nachweisfertig.de/blog/was-kostet-ki-compliance Stand: 2026-07-31 Bei vielen Anbietern für AI-Act-Compliance bekommst du auf die Preisfrage dieselbe Antwort: "Vereinbaren Sie eine Demo." Manche nennen ihre Preise öffentlich, die meisten nicht. Wir finden, ein Betrieb sollte vergleichen können, bevor er seine Kontaktdaten abgibt. Also hier: die vier Wege, ehrlich durchgerechnet - unseren eigenen eingeschlossen. ## Vorher: Wie viel brauchst du überhaupt? Die teuerste Fehlentscheidung ist nicht der falsche Anbieter, sondern das falsche Volumen. Für einen normalen Betrieb gibt es **keine** Pflicht, ein KI-Register bei einer Behörde anzumelden, ein Zertifikat zu erwerben, eine förmliche Konformitätsbewertung durchzuführen oder jeden KI-Inhalt zu labeln. Was tatsächlich gilt: Maßnahmen zur KI-Kompetenz (Artikel 4) und die Transparenzpflichten aus Artikel 50, soweit die jeweiligen Fallgruppen bei dir überhaupt vorkommen. Wer dir etwas anderes erzählt, verkauft dir Umfang, den das Gesetz nicht verlangt. ## Weg 1: Nichts tun Kostet heute null und ist damit der beliebteste. Die Rechnung kommt später: Ab dem 2. August 2026 können Verstöße gegen Artikel 50 mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Das ist eine Obergrenze, keine automatische Strafe - Art, Schwere, Dauer und Umstände zählen, und für KMU ist die Verhältnismäßigkeit ausdrücklich zu berücksichtigen. Realistischer und häufiger teurer als jedes Bußgeld: die Haftung, wenn etwas schiefgeht, und der Compliance-Fragebogen, den dein größter Kunde irgendwann verlangt - unbeantwortet kostet er den Auftrag. Fair ist: Wer gar keine KI nutzt, muss auch nichts tun. Nur solltest du das einmal geprüft haben, bevor du dich darauf verlässt. Das private ChatGPT-Konto im Vertrieb zählt nämlich mit. ## Weg 2: Anwalt oder Berater Der gründlichste Weg und bei Sonderfällen der richtige: Deepfakes in der Werbung, KI, die Bewerber bewertet, eigene KI-Produkte, unklare Anbieter-/Betreiber-Rolle. Für die Grund-Dokumentation eines normalen Betriebs ist er allerdings überdimensioniert - und meist vierstellig. Übliche Stundensätze im IT-Recht liegen bei 200 bis 400 Euro, eine Erst-Dokumentation mit Verzeichnis, Einstufung und Richtlinie füllt schnell einen Tag oder mehr. Unsere ehrliche Empfehlung: Anwalt ja, aber gezielt für die heiklen Fälle, nicht für die Fleißarbeit. ## Weg 3: Compliance-Plattform DataGuard, Secjur, heyData und Co. bündeln DSGVO, ISO 27001, NIS2 und den AI Act in einer Plattform, oft mit Beratern dahinter. Für Unternehmen, die mehrere Frameworks gleichzeitig managen, ist das ein sinnvolles Modell. Bei der Preistransparenz ist das Feld gemischt: Einzelne Anbieter veröffentlichen ihre Pakete, bei vielen steht "Angebot anfordern". Drittquellen und Vergleichsportale ordnen die Pakete je nach Firmengröße bei einigen hundert bis über tausend Euro **im Monat** ein. Dazu kommt: Der AI Act ist dort ein Modul unter vielen, und unter einem Jahresvertrag geht selten etwas. ## Weg 4: Ein Werkzeug wie nachweisfertig Wir sind bewusst das Werkzeug zwischen Gratis-Checker und Plattform. Wenn wir anderen vorhalten, ihre Preise zu verstecken, nennen wir unsere hier - nicht erst nach einem Demo-Termin. Die App ist kostenlos: Erfassen, Ampel-Einstufung, Richtlinie und Schulungsübersicht kosten nichts, ohne Kreditkarte und ohne Zeitlimit. Bezahlt wird nur der fertige Nachweis: - **79 Euro einmalig** für einen datierten PDF-Nachweis - einmal erzeugt, bleibt er euch. - **14,99 Euro im Monat** für unbegrenzte Exporte, monatlich kündbar - sinnvoll, wenn sich euer KI-Einsatz oder die Rechtslage ändert und der Nachweis nachgezogen werden muss. - **149 Euro im Jahr** für dasselbe, gut zwei Monate günstiger als monatlich. Alle Preise inkl. 19 % USt. Preisstand: 31. Juli 2026. Maßgeblich ist immer die [Preisseite](/pricing) - falls hier einmal eine alte Zahl steht, gilt die dort. Was das Werkzeug nicht kann, sagen wir genauso klar: Es ersetzt keinen Anwalt im Einzelfall und keine förmliche Konformitätsbewertung für Hochrisiko-Anbieter. Und es stellt dir keine Bescheinigung aus, dass du die KI-Verordnung erfüllst - das kann niemand. Es hält datiert fest, welche KI-Systeme ihr einsetzt, wer verantwortlich ist, welche Maßnahmen ihr ergriffen habt und wie ihr die Transparenzfragen beantwortet habt. Das ist die Fleißarbeit - sauber, datiert, wiederholbar. ## Die Rechnung in einer Zeile Für einen typischen kleinen Betrieb: Nichtstun kostet null bis sehr viel, der Anwalt vierstellig, die Plattform vierstellig pro Jahr - und die dokumentierte Eigenleistung mit Werkzeug 79 Euro einmalig oder 14,99 Euro im Monat, dazu einen Nachmittag. Bei den oben genannten 200 bis 400 Euro Stundensatz entspricht der einmalige Nachweis rund zehn bis zwanzig Minuten Anwaltszeit. Die kostenlosen Checker von EU und IHK sind übrigens eine gute Ergänzung zum Verstehen, wir verlinken sie selbst - nur ein Dokument, das du vorlegen kannst, erzeugen sie nicht. Was genau am 2. August auf dich zukommt, steht im [Überblicksartikel](/blog/ki-pflichten-2-august-2026). Die Schritt-für-Schritt-Umsetzung: [die Checkliste](/blog/ki-verordnung-checkliste-kmu). --- **Verständliche Einordnung, keine Rechtsberatung.** Rechtsstand: 31. Juli 2026. Am 31. Juli korrigiert: Die frühere Fassung behauptete, kein Wettbewerber nenne öffentlich Preise. Das ist zu pauschal - einzelne Anbieter tun es. Preisangaben zu Dritten stammen aus öffentlichen Drittquellen (Stand Juli 2026); verbindlich sind nur deren eigene Angebote.